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Amtswalter/Amtswalterin
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Amtswalter/Amtswalterin wird eine natürliche Person bezeichnet, die ein bestimmtes öffentliches Amt inne hat, verwaltet. Das können Beamte, Angestellte oder Beliehene sein. Zur Haftung für das Fehlverhalten von Amtswaltern siehe unter Amtshaftung.

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