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Akzise
(recht.geschichte.13 und recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17 und recht.geschichte.18)
    

Mit Akzise wird eine im Mittelalter erstmals erhobene Steuer auf den Verbrauch von Lebensmitteln (= Verbrauchssteuer) bezeichnet. Sie wurde als Prozentsatz vom Erlös erhoben, so z.B. in Württemberg i.H.v. 5 % (Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht 410 Rn. 7). Sie ist damit die Vorläuferin der Umsatzsteuer.

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