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vwbt:805: allgemeines Verwaltungsrecht Wer vertritt die Gemeinde? Wer muss den Vertrag unterschreiben, wenn die Gemeinde B in Hessen (Einwohner 20.000) mehrer Äcker im Wert für 5.000.000,- Euro ankaufen will, um sie für Bauland zu nutzen? Und wer wenn die Gemeinde 100 Packen Papier a 500 Blatt kaufen will?
Wer vertritt die Gemeinde? Wer muss den Vertrag unterschreiben, wenn die Gemeinde B in Hessen (Einwohner 20.000) mehrer Äcker im Wert für 5.000.000,- Euro ankaufen will, um sie für Bauland zu nutzen? Und wer wenn die Gemeinde 100 Packen Papier a 500 Blatt kaufen will?
Eine Gemeinde/Stadt wird in Hessen grundsätzlich durch den Bürgermeister vertreten (§ 71 HGO). Bei Geschäften außerhalb der laufenden Verwaltung, die die Gemeinde verpflichten (z.B. Abschluss eines gegenseitigen Vertrages) ist eine zweite Unterschrift eines Mitglieds des Gemeindevorstands/Magistrats notwendig (§ 71 Abs. 2 HGO).