Datei: exkulpation wird geändert
Lat. für Entschuldigung. Der Begriff Exkulpation wird inbesondere im Zusammehang mit § 831 BGB für die Möglichkeit gebraucht, sich durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen der Haftung für die von ihm verursachten Schäden zu entziehen.