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strat:475: Strafrecht allgemeiner Teil Ist es für die Bedeutungskenntnis erforderlich, dass der Täter die ihm bekannten Tatumstände, juristisch zutreffend interpretiert?
Ist es für die Bedeutungskenntnis erforderlich, dass der Täter die ihm bekannten Tatumstände, juristisch zutreffend interpretiert?
Siehe unter Vorsatzkenntnis/Bedeutungskenntnis.