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Mittelalterliche Körperschaften, in denen die Handwerker zusammengeschlossen waren. Das Zunftwesen wurde 1869 durch die Gewerbeordnung aufgehoben. Die Handwerker sind jetzt zwangsmitgliedschaftlich in sog. Handwerkskammern (§ 90 HandwO) organisiert. Daneben besteht der freiwillige Zusammenschluß zu Handwerksinnungen (§§ 52, 58 Handwo).