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bgbref:50: Zivilprozess Einführung A fährt den B an. Dieser muss dadurch für längere Zeit ins Krankenhaus. Nach Gesundung kündigt ihn sein Arbeitgeber wegen dieser Krankheit. B erhebt Kündigungsschutzklage im Prozess erhält er 5.000,- Abfindung. Nach einem Monat Suche erhält B einen neuen Arbeitsplatz mit besserem Gehalt. Kann A, von dem B den Lohnausfall für den einen Monat verlangt, entgegenhalten, B müsste sich die Abfindung anrechnen lassen?
A fährt den B an. Dieser muss dadurch für längere Zeit ins Krankenhaus. Nach Gesundung kündigt ihn sein Arbeitgeber wegen dieser Krankheit. B erhebt Kündigungsschutzklage im Prozess erhält er 5.000,- Abfindung. Nach einem Monat Suche erhält B einen neuen Arbeitsplatz mit besserem Gehalt. Kann A, von dem B den Lohnausfall für den einen Monat verlangt, entgegenhalten, B müsste sich die Abfindung anrechnen lassen?
Von Vorteilsausgleich spricht man, wenn sich ein Geschädigter auf seinen Schadensersatzanspruch Vorteile anrechnen lassen muss, die ihm aus dem schädigenden Ereignis entstanden sind.
Grundsätzlich hat die Rechtsprechung folgende Anforderungen gestellt:
Bei Verdienstausfallschaden muss ein Arbeitnehmer sich das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart (z.B. für Fahrtkosten, Arbeitskosten oder zusätzlichen Verpflegungskosten). Die Gericht pauschalieren die ersparten Aufwendungen i.d.R. mit 10 %, der Geschädigte kann allerdings nachweisen, dass sie niedriger liegen, der Schädiger, dass sie höher liegen. Bei einer Legalzession (z.B. nach § 6 EFZG) geht nur der entsprechend gemindert Anpruch über.