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strat:1760: Strafrecht allgemeiner Teil Was gilt für den Versuch von Fahrlässigkeitsdelikten?
Was gilt für den Versuch von Fahrlässigkeitsdelikten?
Da fahrlässiges Handeln keine Betätigung eines rechtsfeindlichen Willen ist, gibt es keinen strafbaren Versuch fahrlässiger Delikte.