>Die Thesauruerierung ist an den Maßstäben Einflussmöglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
GBR
Bei der GbR wird eine Rückstellung/Rücklage/Thesaurierung steuerlich nicht berücksichtigt, d.h. die thesaurierten Beträge tauchen als Gewinn in dem Einkommensteuerbescheid auf.
GmbH
Lässt der Inhaber/Mehrheitsgesellschafter Gewinne stehen werden diese als Gewinnvortrag ausgewiesen.
Davon sind Rückstellungen zu unterscheiden die den Gewinn mindern und nur für erwartete Ausgaben in gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gebildet werden dürfen.
Bewertungsmethoden
Bewertungsstandards:
- IDW S1
- IDW S13 (Standard im Familien-/Erbrecht)
- Praxishinweis 1/2024
Bei landwirtschaftlichen Betrieben gilt § 1367 BGB.