Datei: gewohnheitsverbrecher wird geändert
Aus dem Menschenbild der Nazis entsprungener Begriff zur Bezeichnung von Menschen, die mindestens drei Straftaten begangen haben. Wurde 1933 in § 20a StGB (a.F.) eingefügt und mit Inkrafttreten des 1. Strafrechtsreformgesetzes 1969 wieder aufgehoben.