Zivilrecht/Testament
Ein Testament kann gemäß § 2253 BGB jederzeit widerrufen werden.
Zivilrecht/Schenkung
Eine Schenkung kann gemäß § 530 BGB nur widerrufen werden, wenn der
Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat.
Widerrufsrecht
Zum allgemeinen Widerrufsrecht siehe unter Widerrufsrecht.