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bgbat:880: BGB allgemeiner Teil Was gilt, wenn Xaver glaubt seine Freundin Petra wäre bereit ihn zu heiraten und daraufhin goldene Ringe kauft, um anschliessend zu erfahren, dass Petra nie die Absicht hatte ihn zu heiraten? Kann er den Kauf der Ringe anfechten?
Was gilt, wenn Xaver glaubt seine Freundin Petra wäre bereit ihn zu heiraten und daraufhin goldene Ringe kauft, um anschliessend zu erfahren, dass Petra nie die Absicht hatte ihn zu heiraten? Kann er den Kauf der Ringe anfechten?
Von einem unbeachtlichen Motivirrtum spricht man im Zivilrecht, wenn jemand bei Abgabe einer Willenserklärung Beweggründe hat, die sich später als nicht gegeben herausstellen.
Beispiel: Der B nimmt beim Kauf zweier goldener Ringe von X an, die P würde mit Sicherheit seinem Heiratsantrag zustimmen was aber nicht der Fall ist. In diesem Fall kann B den Kaufvertrag nicht wegen eines unbeachtlichen Motivirrtums gegenüber X anfechten.
Für weitere Irrtumsformen im Zivilrecht siehe unter Irrtümer im Zivilrecht.