Strafrahmen nennt man den vom jeweiligen Straftatbestand vorgegebenen Bereich innerhalb dessen die Strafzumessung erfolgt.
Beispiel: Gemäß § 263 Abs. 3 StGB ist der Strafrahmen für schweren Betrug: sechs Monate bis 10 Jahre. Bei der einfachen Körperverletzung entfällt die Nennung einer Untergrenze, hier ist der Strafrahmen: bis 5 Jahre.
obligatorische/fakultative Milderungen
Ordnet das Gesetz eine Milderung an, ist der Strafrahmen nach den Regeln des § 49 StGB zu mildern. Dabei unterscheidet man zwischen den zwingend durchzuführenden (obligatorischen) und den im Ermessen des Gerichts stehenden (fakultativen) Milderungen.
Beim Versuch ordnet das Gesetz z.B. in § 23 Abs. 2 StGB eine fakultative Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB an. Entscheidet es sich dafür, muss es die Milderung entsprechend den Regeln des § 49 Abs. 1 StGB vornehmen.
Bei der Milderung von Straftatbeständen die zwei Strafrahmen zur Auswahl stellen, muss das Gericht sich zunächst für einen der Strafrahmen entscheiden und diesen dann entsprechend der Regeln mildern.
Beispiel: § 251 StGB stellt die Auswahl zwischen den Strafrahmen lebenslanger Freiheitsstrafe und zeitiger Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren in das Ermessen des Gerichts. Entscheidet sich das Gericht für lebenslange Freiheitsstrafe so führt eine Milderung gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu einem Strafrahmen von nicht unter 3 Jahren. Entscheidet es sich für den zeitigen Strafrahmen, so führt eine Milderung zu einem Strafrahmen von nicht unter zwei Jahren.