Datei: kreisausschuss wird geändert
Mit Kreisausschuss wird das Vertretungsorgan des Landkreises bezeichnet. Seine Aufgabe ist gemäß § 41 HKO insbesondere
Der Kreisausschusst besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und dem ersten Kreisbeigeordneten und weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.