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gesetz.famfg.buch-2.abschnitt-2.unterabschnitt-1
§ 121 FamFG Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
auf Aufhebung der Ehe und
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.