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srat:3: Schuldrecht allgemeiner Teil Erläutern Sie, was man unter deliktischen Ansprüchen versteht.
Erläutern Sie, was man unter deliktischen Ansprüchen versteht.
Von deliktischen Ansprüchen spricht man bei Ansprüchen, die zur Wiedergutmachung von Schäden dienen, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurden. Für weiteres siehe unter Deliktsrecht.