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strat:180: Strafrecht allgemeiner Teil Dürfen Strafrechtsnormen ausgelegt werden?
Dürfen Strafrechtsnormen ausgelegt werden?
Die Auslegung von Strafrechtsnormen ist zulässig und erfolgt nach den allgemeinen Auslegungsregeln für Normen. Allerdings ist im Strafrecht immer darauf zu achten, dass mit der Auslegung nicht das Analogieverbot (siehe unter Garantiefunktion des Strafgesetzes) überschritten wird.