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aediles/Ädilen, kurulische/plebejische
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Ädilen wurden im römischen Reich die Beamten bezeichnet, die die Markt- und Straßenpolizei innehatten.

Man unterschied dabei zwischen den plebejischen Ädilen (davon gab es zwei seit 500 v.Chr.), die ursprünglich Sonderbeamte der Plebejer gewesen sind, und den kurulischen Ädilen (auch zwei seit 350 v.Chr.).

Die kurulischen Ädilen hatten zusätzlich die Gerichtsbarkeit in Marktstreitigkeiten und bestimmten Polizeisachen, ihnen stand insoweit der Richterstuhl (sella curulis) zu, woraus sich der Namen ableitet.

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