slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
ad hoc Mitteilung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit ad hoc-Mitteilung wird eine nach § 15 WpHG vorgeschriebene unverzügliche öffentliche Mitteilung eines an der Börse gehandelten Unternehmens über Tatsachen bezeichnet, die geeignet sind seine Vermögenslage und damit seinen Börsenkurs zu beeinflussen.

Für ein Beispiel siehe unter Gewinnwarnung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gewinnwarnung Werbung: