slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 531 ZPO Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
(gesetz.zpo)
<< >>
    

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.

(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie

  1. einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist,
  2. infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurden oder
  3. im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.

Das Berufungsgericht kann die Glaubhaftmachung der Tatsachen verlangen, aus denen sich die Zulässigkeit der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel ergibt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Novenverbot * OLG München v. 21.9.2006 (Az. 29 U 2119/06) * § 520 ZPO Berufungsbegründung * Verjährung, Zivilrecht * Berufung, Zivilprozessrecht Werbung: