slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)
Zeitgeschäft/Börsentermingeschäft/Warentermingeschäft/Differenzgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Beim Zeitgeschäft wird ein Vertrag mit einem festen Kaufpreis geschlossen, der Erfüllungstermin wird auf einen bestimmten späteren Zeitpunkt festgelegt. Es handelt sich dabei um ein Fixgeschäft.

Dadurch kann sich der Käufer vor steigenden Preisen und der Verkäufer vor fallenden Preisen sichern. Eignet sich auch sehr gut zur Spekulation auf steigende oder fallende Marktpreise.

Beispiel: A ist Landwirt er rechnet für den nächsten Sommer mit einer Ernte von 200 Tonnen Weizen, angesichts der schwankenden Preise auf dem Weltmarkt will er sich absichern. Daher verkauft er dem B schon im Januar die gesamte Ernte für einen Festpreis von 100 Euro/Tonne. Die Leistungen werden aber erst nach der Ernte im Sommer fällig. Fällt der Marktpreis auf 95 Euro/Tonne erhält der A trotzdem den vereinbarten Kaufpreis, B trägt den Ausfall i.H.v. 1000 Euro. Steigt der Preis auf 105 Euro/Tonne kann B den Weizen von A für 100 Euro/Tonne einkaufen und sogleich wieder für 105 Euro/Tonne verkaufen. Die Differenz in Höhe von 1000 Euro ist sein Gewinn.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: