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Artikel Diskussion (2)
Werkzeug isD materiellen Strafrechts
(recht.straf.bt)
    

Mit Werkzeug wird im Strafrecht jeder bewegliche Gegenstand bezeichnet, der durch Einwirkung eine Verletzung zufügen kann. Kein Werkzeug ist demnach ein unbeweglicher Gegenstand, auch wenn er zur Verletzung genutzt werden kann. Der Werkzeugbegriff spielt bei dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs eine Rolle.

Beispiel: Werkzeug Eisenstange Gegenbeispiel: Die Hauswand gegen die der Täter den Kopf des Opfers schlägt.

Für den Werkzeugbegriff im Rahmen der mittelbaren Täterschaft siehe unter Werkzeugqualität.

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