slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Wappenrecht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Wappenrecht, wird das Recht bezeichnet, die eigene Person mit einem Wappen zu kennzeichen. Dabei ist der Erwerb eines solchen Rechts nicht geregelt. Es soll hier aber Unvordenklichkeit, d.h. der Umstand, dass diese Familie dieses Wappen seit Menschengedenken geführt hat, genügen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: