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Vorlageverfahren
(recht.oeffentlich.verfassungsprozess)
    

Von Vorlageverfahren spricht man, wenn ein Gericht bei der Anwendung eines für seine Entscheidung wichtigen Gesetzes Bedenken hinsichtlich der Verfasungsmässigkeit hat und dieses Gesetz daher gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zu Kontrolle vorlegt (sog. konkrete Normenkontrolle). Das Ursprungsverfahren wird dabei bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vorabentscheidungsverfahren * Normenkontrollklage/Normenkontrollverfahren * Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Werbung: