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Vergewaltigung
(recht.straf.bt.177)
(engl. rape )
    

Von Vergewaltigung wird gesprochen, wenn der Täter mittels Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (§ 177 StGB).

Vergewaltigung ist ein Verbrechen, dass mindestens mit zwei Jahren Haft bestraft wird. Auch die Vergewaltigung in der Ehe ist ein Verbrechen.

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Auf diesen Artikel verweisen: rape * Unterbringung * Kapitalverbrechen/Kapitaldelikt Werbung: