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Verbrauchsgüterkauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Gemäß der Legaldefinition in § 474 BGB liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gewährleistungsauschluss/Haftungsausschluss * Distanzgeschäft * Kauf/Kaufvertrag * Gefahrübergang Werbung: