slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Urteilsverfahren
(recht.allgemein.prozess)
    

Die ordentliche Gerichtsbarkeit kennt grundsätzlich zwei Verfahrensarten

  • Urteilsverfahren
  • Beschlußverfahren

Diese sind in ihren Anforderungen und Grundsätzen unterschiedlich ausgestaltet um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Beschlussverfahren Werbung: