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Teledienstgesetz (TDG)
(it.recht)
    

Mit TDG wird das Gesetz bezeichnet, das einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste schaffen soll (§ 1 TDG).

Es sieht zu diesem Zweck z.B. in § 6 Informationspflichten für Diensteanbieter vor.

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Auf diesen Artikel verweisen: TDG * Forenhaftung/Störerhaftung Meinungsforum Werbung: