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Tarifautonomie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

In Art. 9 GG festgelegte vom Staat garantierte Freiheit der Tarifpartner bei der Festlegung der Bedingungen, insbesondere der Entlohnung, für unselbständige Arbeit.

Die Tarifautonomie ist eine Konsequenz aus der Einsicht, daß weder Staat noch der einzelne Arbeitnehmer in der Lage ist einen gerechten Preis für seine Arbeit auszuhandeln.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kampfmittelfreiheit * Kampfparität * Koalitionsfreiheit Werbung: