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Staatskanzlei
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Staatskanzlei wird in den Ländern die dem Ministerpräsidenten zugeordnete Verwaltung bezeichnet, sie ist das Führungsinstrument des jeweiligen Ministerpräsidenten und führt die laufende Geschäfte der Landesregierung. Aufgebaut ist sie wie ein Ministerium.

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