slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Sperrminorität
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Sperrminorität wird bei Aktiengesellschaften ein Anteil von mindestens 25 % der Aktien plus eine bezeichnet. Der Inhaber der Sperrminorität kann auf der Hauptversammlung alle Beschlüsse verhindern, für eine 3/4-Mehrheit (= 75 %) erforderlich ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: