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sistieren
(recht.allgemein und recht.straf.prozess)
    

1. Von sistieren wird in Strafakten gesprochen, wenn ein Beschuldigter von der Polizei zur Feststellung der Personalien zur Wache gebracht wird.

Beispiel:Frau Meiergolz wurde zur Dienststelle sistiert. Nach ihrer Vernehmung und einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde sie gegen 16.00 wieder entlassen.

2. In einem weiteren Sinne, in der deutschen Rechtssprache aber eher selten, wird sistieren auch zur Bezeichnung einer vorrübergehenden Unterbrechung eines Verfahrens gebraucht.

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