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Schadensersatz­ansprüche in der ZPO
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Der ganz überwiegende Teil der Schadensersatzansprüche ist im BGB geregelt. Allerdings gibt es auch ein paar Ansprüche in der ZPO:

  1. § 717 Abs. 2 ZPO Schadensersatz nach Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil
  2. § 945 ZPO Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Arrestanordnung
  3. § 842 ZPO Schadensersatz für verzögerte Beitreibung
  4. § 641g ZPO Schadensersatzpflicht bei Rücknahme/Vaterschaftsklage
  5. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO Schadensersatz bei Verletzung der Dritterklärungspflicht

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