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Artikel Diskussion (4)
Säkularisierung/Säkularisation
(recht.allgemein und recht.geschichte)
    

Mit Säkularisierung (lat. saeculum, Zeitalter) wird die zwangsweise Übertragung geistlichen Vermögens auf weltliche Hoheitsträger bezeichnet. Die Säkularisierung diente z.B. zur Umsetzung der Entschädigung nach dem Reichsdeputationshauptschluss.

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Auf diesen Artikel verweisen: Reichsdeputations­hauptschluss * Dotation Werbung: