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Artikel Diskussion (1)
res judicata
(recht.allgemein.latein)
    

Von res judicata (lat. entschiedene Sache) spricht man bei einer Entscheidung, die von den Gerichten (anderer Länder) als rechtskräftig anerkannt wird (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 140).

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