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Rechtsverhältnis
(recht.zivil.materiell.at und recht.ref.zpo1)
    

Inhalt
             1. Besonderheiten bei der Feststellungsklage und Zwischenfeststellungsklage

Rechtsverhältnis ist eine rechtliche geregelte Beziehung zwischen zwei Rechtssubjekten, oder einem Rechtssubjekt und einem Rechtsobjekt.

Aus Rechtsverhältnissen lassen sich subjektive Rechte ableiten, die zu Ansprüchen führen. Entstehung, Veränderung und Erlöschen dieser Rechtsverhältnisse kann entweder auf Gesetz, oder auf Rechtsgeschäften beruhen.

Bei den Rechtsverhältnissen zwischen Rechtssubjekten (= Personen) unterscheidet man personenrechtliche Beziehungen (z.B. Eheverhältnis, Eltern-Kind-Verhältnis) und vermögensrechtliche Beziehungen (Schuldverhältnisse).

Vergleiche auch mit Verwaltungsrechtsverhältnis.

1. Besonderheiten bei der Feststellungsklage und Zwischenfeststellungsklage

Nicht feststellungsfähig sind Rechtsfragen und rechtliche Vorfragen, wie z.B. die Wirksamkeit einer Anfechtung eines Kaufvertrages.

Eine Ausnahme besteht bei begehrter Verurteilung Zug um Zug. Hier kann der Kläger mittels Feststellungsklage feststellen lassen, dass sein Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet (BGH WM 1987, 1496, 1498).

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsbeziehung * subjektives Recht * Gestaltungsrecht * Zwischenfeststellungsklage * Schuldverhältnis * Sachenrecht * Verwaltungsrechtsverhältnis * Zuständigkeit, örtliche im Verwaltungsrecht * Feststellungsklage * Feststellungsklage * Rechtsgeschäft * Anfechtung Werbung: