slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Quorum
(recht.allgemein und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Quorum wird die für die Beschlussfähigkeit eines Gremiums benötigte Mitgliederzahl bezeichnet. Insbesondere muss bei Volksentscheiden ein Quorum erreicht werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: quorum * Volksentscheid Werbung: