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Punktation
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Punktation wird die Fixierung einzelner Punkte eines intendierten Vertrages durch die Vertragsparteien bezeichnet. Die Punktation enthält keinen Rechtsbindungswillen (Bamberger/Roth, BGB § 145 Rn 20-29). Siehe zur Abgrenzung unter letter of intent und Vorvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: letter of intent (LOI) * Vorvertrag Werbung: