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Prozessbürgschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Prozessbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, mit der gemäß § 108 ZPO iVm § 239 BGB eine prozessuale Sicherheit bestellt wird (z.B. zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 707 ZPO).

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