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Präjudizierung, Wechsel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
    

Bei einem Wechsel spricht man von Präjudizierung, wenn der Inhaber eines Wechsels gemäß Art. 53 WG alle Rückgriffsrechte verliert, weil er den Wechselprotest nicht fristgemäß erhoben hat.

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