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Artikel Diskussion (4)

Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

12.11.09 Anonym : Im Beispiel wird nicht erwähnt dass es sich um einen Platzkauf handelt. Es steht nämlich: \"Ist nichts vereinbart\"
23.08.07 info: Einverstanden.
22.08.07 Anonym: Aber das Beispiel widerspricht doch dem, was vorher als Definition steht!!! Laut Definition ist Erfüllungsort Wohnsitz des Käufers, laut Beispiel ist es der Geschäftssitz des Verkäufers. Was denn nun?!
27.02.07 Sebastian Koch: Ich bin zu doof, um das zu verstehen!!! :-(