slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
persona non grata
(recht.voelker)
    

Mit persona non grata wird im Völkerrecht ein Diplomat bezeichnet, gegen den der Empfangsstaat Einwendungen hat und von dem er nicht die Aufnahme Fortführung seiner Tätigkeit wünscht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: