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Parteiprozess
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Parteiprozess bezeichnet man einen Prozess in welchem eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig ist, d.h. die Parteien sich selbst vertreten können. Gegenbegriff Anwaltsprozess.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozessvollmacht/Prozessbevollmächtigter * Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Beistand * Postulationsfähigkeit Werbung: