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numerus clausus
(recht.allgemein)
    

Mit numerus clausus wird eine abschließende Beschränkung von Dingen bezeichnet. Bei der Studienzulassung bedeutet numerus clausus z.B., dass nur eine beschränkte Zahl von Bewerbern zum Studium zugelassen wird.

Juristen sprechen auch von einem numerus clausus, wenn es auf einem Gebiet einen vom Gesetzgeber abschließend bestimmten, nicht frei erweiterbaren, Katalog von Rechtsinstituten gibt. Z.B. gibt es einen numerus clausus der dinglichen Rechte.

Umgangssprachlich bezeichnet man als numerus clausus (NC) auch die Höhe der Note, ab der der Zugang zu einem Studiengang mit numerus clausus möglich ist. Beispiel: Der NC für Medizin liegt bei 1,5. D.h. zum Studienfach Medizin wurde nur zugelassen, wer eine Abiturnote von 1,5 oder besser hatte.

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