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Nato-Doppelbeschluss
(recht.geschichte.20 und recht.geschichte.1979.12.12 und recht.allgemein.politik.aussen und recht.voelker)
    

Mit Nato-Doppelbeschluss wird der förmliche Beschluss der Außen- und Verteidigungsminister, der an der integrierten Verteidigungsstruktur beteiligten Natostaaten vom 12.12.1979, bezeichnet, mit dem beschlossen wurde, die Mittelstreckensysteme des Bündnisses "durch die Dislozierung von amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa zu modernisieren. Diese Systeme umfassen 108 Abschussvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen Pershing Ia ersetzen werden, und 464 bodengestützte Marschflugkörper" (zitiert nach Schöllgen, Außenpolitik, S. 155).

Der Nato-Doppelbeschluss war eine Antwort auf die Stationierung von SS 20 Raketen durch die Sowjetunion auf dem Territorium der DDR und der Tschechoslowakei.

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