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Kettenanstiftung
(recht.straf.at)
    

Von Kettenanstiftung spricht man, wenn jemand versucht einen anderen zur Anstiftung eines Dritten anzustiften. Wie sich aus § 30 Abs. 1 StGB ergibt, ist die Kettenanstiftung ebenso gemäß § 26 StGB strafbar wie die einfache Anstiftung.

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