slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Insolvenzordnung (InsO)
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Die InsO ist ein Gesetz, das dazu dient, dass restliche Vermögen eines insolventen Schuldners durch Verwertung zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zu nutzen (§ 1 S. 1 InsO).

Darüberhinaus soll dem redlichen Schuldner die Möglichkeit gegeben werden sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 S. 2 Inso).

Die InsO löste mit ihrem Inkrafttreten die Konkursordnung ab.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: InsO * Konkursordnung * Einzelvollstreckung/Gesamtvollstreckung * InsO * InsO Werbung: