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hoheitliche Maßnahme/Handeln
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Von hoheitlicher Maßnahme spricht man beim Verwaltungsakt bei einer vom Willen des betroffenen unabhängigen Willensäußerung einer Behörde (Peine, Allgemeines Verwaltungrecht, Rn. 112).

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