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Herstellergarantie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Mit Herstellergarantie wird eine Garantie für den Zustand einer Kaufsache bezeichnet, die direkt vom Hersteller abgegeben wird. Es handelt sich bei der Herstellergarantie um einen Vertrag zwischen Hersteller und Endkunde. Dieser kann z.B. durch Vermittlung des Verkäufers oder konkludent vereinbart werden durch Beilegung eines Garantiescheins.

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