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Hessiches Datenschutzgesetz (HDSG)
(it.recht)
    

Das HDSG erfasst die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise, sowie alle der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Die Datenverarbeitung durch private unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz.

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